Auslands-Kurz-Mentorate
Schreiben Sie an Ihrer Doktorarbeit oder Habilitation?
Überlegen Sie sich, den akademischen Karriereweg einzuschlagen oder
beschreiten diesen Weg bereits?
Ist Ihnen die fachliche Vernetzung im Ausland ein Anliegen?
Auslands-Kurz-Mentorate erleichtern Ihnen den Zugang zu ausländischen Forschenden und erweitern Ihr Netzwerk.
Auslands-Kurz-Mentorate
Gewinn
Antragberechtigung und Bedingungen
Trägerschaft
Bewerbung
Vorlagen, weitere Informationen
Kontakt
Auslands-Kurz-Mentorate
Auslands-Kurz-Mentorate sind Kurzaufenthalte von angehenden und fortgeschrittenen Forschenden an einer ausländischen Universität. Die Aufenthalte dienen dazu, den Kontakt mit ausländischen Mentorinnen oder Mentoren herzustellen, so dass eine Mentoring-Beziehung zwischen der oder dem Nachwuchsforschenden und etablierten Forscherinnen und Forschern entstehen kann. In diesem Rahmen kann die eigene Forschungsarbeit präsentiert und vertieft besprochen werden. Ein Auslands-Kurz-Mentorat kann mit einem anderen Vorhaben vor Ort kombiniert werden (Tagungsbesuch, Recherchen in wichtigen Bibliotheken, Archiven oder Museen, Labormitarbeit, Feldforschung).
Gewinn
Angehende und fortgeschrittene Forschende werden durch Auslands-Kurz-Mentorate in ihrer wissenschaftlichen Arbeit unterstützt. Entstandene Mentoring-Beziehungen bleiben nicht selten, auch über die Besuchszeit hinweg, bestehen. Durch den Kurzaufenthalt bei einer Mentorin oder einem Mentor an einer ausländischen Universität profitieren Sie von:
- fachlichem Austausch
- fachspezifischer Auslandserfahrung
- Kontaktaufnahme im Hinblick auf mögliche Forschungskooperationen
- Erweiterung ihres persönlichen Netzwerkes
Antragberechtigung und Bedingungen
Antragsberechtigt sind Nachwuchsforschende der folgenden Fakultäten der Universität Zürich:
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
- Philosophische Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Theologische Fakultät
Für jede Fakultät wird eine Jury bestimmt. Die Jurymitglieder bestehen aus Professorinnen und Professoren der jeweiligen Fakultät und weiteren Expertinnen und Experten. Kriterien zur Bewertung sind:
- Das aufzubauende Mentoringverhältnis stellt eine wichtige Erweiterung des fachlichen Netzwerks der Antragstellenden dar
- Das Auslands-Kurz-Mentorat erfolgt zu einer besonders günstigen Zeit in der Laufbahn der Antragstellenden
- Der Aufenthalt bietet konkrete Gelegenheiten, die eigene Forschung voranzubringen
- Die Mentorin/der Mentor zeigt überzeugendes fachliches Interesse
- Die antragstellende Person hat anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten geprüft
- Der Antrag wird auf den zur Verfügung gestellten Vorlagen eingereicht
- Das Budget ist realistisch und überschreitet den Maximalbetrag von CHF 1'500.-- nicht
- Der Antrag ist vollständig und fristgerecht eingereicht worden
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Trägerschaft
Die Trägerschaft des Projekts liegt bei den beteiligten Fakultäten der Universität Zürich. Die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät und die Philosophische Fakultät beteiligen sich seit 2008 an den Auslands-Kurz-Mentoraten, während die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die Theologische Fakultät erstmals 2012 daran teilnehmen. Auslands-Kurz-Mentorate an der Universität Zürich erfolgen im Rahmen des Bundesprogrammes Chancengleichheit. Das Bundesprogramm Chancengleichheit strebt die Erhöhung der Anzahl Professorinnen an. Seit dem Jahr 2000 werden erfolgreich Nachwuchsförderungsprojekte an der Universität Zürich im Rahmen dieses Bundesprogrammes durchgeführt. Die Fakultäten unterstützen mit der Trägerschaft die Umsetzung des Verhaltenskodex Gender Policy in der Nachwuchsförderung an der Universität Zürich.
Bewerbung
Anträge sind bis Freitag, 30. September 2011 um 16.00 Uhr einzureichen bei:
Universität
Zürich
Abteilung Gleichstellung
Dr. Karin Gilland Lutz
Seilergraben 49
8001 Zürich
Nur komplette Anträge, die bis Ablauf der Frist vorliegen, werden berücksichtigt. Anträge sollen ungebunden, ohne Bostitch etc., und einseitig ausgedruckt eingereicht werden. Anträge können entweder postalisch eingereicht oder persönlich vorbeigebracht werden.
Es können maximal CHF 1'500.-- beantragt werden.
Die Auslands-Kurz-Mentorate können ab 1. Januar 2012 angetreten werden und werden als Spesenrückerstattung abgewickelt (Rechnung an die Abteilung Gleichstellung). Diese Rechnungen müssen im Kalenderjahr 2012 gestellt werden. Spätere Rückerstattungen sind nicht möglich.
Der Juryentscheid wird der antragstellenden Person per Briefpost bis am 30. November 2011 mitgeteilt. Es werden ausschliesslich beantragte und bewilligte Kosten gemäss Zusagebrief rückerstattet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Vorlagen, weitere Informationen
Die Antragsvorlagen (Antragsformular Auslands-Kurz-Mentorate) und (Antragsformular Budget Auslands-Kurz-Mentorate) können auf dieser Webseite abgerufen werden (siehe Kasten rechts).
Kontakt
Universität Zürich
Abteilung
Gleichstellung
Seilergraben
49
8001 Zürich
Dr. Karin
Gilland Lutz, Projektleiterin Mentoring
karin.gilland-lutz@gleichstellung.uzh.ch
044 634 22 16

