Postdoc-Programm für Wissenschaftlerinnen
Zahlreiche Statistiken belegen es: Nach der Promotion verlassen Wissenschaftlerinnen im Vergleich zu Wissenschaftlern überproportional oft die Wissenschaft. Das Postdoc-Programm für Wissenschaftlerinnen ist ein Nachwuchsförderungsinstrument für diejenigen Frauen, die bereits die Promotion absolviert haben und eine Professur anstreben.
Das Programm ist in sechs Workshops (jeweils zwei bis drei Tage) aufgeteilt. In den Workshops vermitteln Ihnen Expertinnen und Experten Fachwissen zu den folgenden Themen:
- Berufungstraining
- Drittmittelakquise
- Führung in der Wissenschaft
- Laufbahn/Mobilität/Vereinbarkeit
- Publikationsstrategien
- Kompetenzen erkennen – Selbstbild schärfen
Die Teilnehmerinnen erhalten bei Bedarf während des Programms ein one-to-one Mentoring oder ein Blended Mentoring (persönliche Kontakte und/oder Kontakte, die unter Zuhilfenahme neuer Informations- und Kommunikationstechnologien hergestellt werden).
Gewinn
Antragsberechtigung und Bedingungen
Voraussichtliche Daten 2012 – 2013
Auswahlverfahren und Kriterien
Trägerschaft
Bewerbung
Vorlagen, weitere Informationen
Kontakt
Gewinn
Fortgeschrittene Wissenschaftlerinnen werden durch das Postdoc-Programm in ihrem Werdegang unterstützt. Die intensive Auseinandersetzung mit verschiedenen Facetten und Bedingungen der Scientific Community trägt massgeblich dazu bei, dass die Geförderten:
- ihre Erfolgschancen in der Wissenschaft realistisch einschätzen und erhöhen können
- durch überzeugendes Auftreten in der eigenen Fachdisziplin auf sich und ihre wissenschaftlichen Leistungen aufmerksam machen können
- in der Lage sind, die Spielregeln der Scientific Community gezielt zu nutzen
- in ihrem Werdegang schnell an den Punkt gelangen, wo eine ernsthafte Bewerbung auf eine Professur in Frage kommt
Antragsberechtigung und Bedingungen
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftlerinnen an der Universität Zürich. Die Aufnahme ist verbindlich. Es können maximal 18 Plätze vergeben werden.
In Ausnahmefällen können Doktorandinnen aufgenommen werden, die die Doktoratsprüfung bis spätestens 31. Dezember 2011 bestanden haben. Ihre definitive Aufnahme wird vom Prüfungsergebnis abhängig gemacht.
Antragsstellerinnen müssen eine Verbindung zur Universität Zürich nachweisen können, zum Beispiel:
- eine Anstellung (auch am Universitätsspital Zürich)
- ein aktiv verfolgtes Habilitationsvorhaben, mit oder ohne Anstellung
- einen Lehrauftrag
- Projektstipendium an der Universität Zürich (etwa ambizione oder Forschungskredit Förderlinie Postdoc)
Bei allfälligen Fragen bezüglich Anbindung an die Universität Zürich können Sie sich jederzeit an untenstehenden Kontakt wenden.
Voraussichtliche Daten 2012 – 2013
Die Workshops finden jeweils am Anfang und am Ende der Semester statt. Die Workshops und Anlässe werden an folgenden Daten stattfinden:
- Do, 19. Januar 2012 Kick-off-Anlass mit Apéro, 18 bis 20 Uhr
- Mo, 23. – Mi, 25. Januar 2012 (23. Januar Vormittag)
- Mo, 11. und Di, 12. Juni 2012
- Mo, 03. – Mi, 05. September 2012, Halbzeit-Apéro von 17 bis 19 Uhr
- Mo, 21. und Di, 22. Januar 2013
- Mo, 10. und Di, 11. Juni 2013
- Mo, 16. und Di, 17. September 2013 inkl. Schlussveranstaltung mit Apéro bis ca. 20 Uhr
Auswahlverfahren und Kriterien
Die Anträge werden von einer Jury geprüft, welche aus Mitgliedern der Gleichstellungskommission und weiteren Expertinnen oder Experten der Universität Zürich besteht.
Kriterien zur Bewertung sind:
- sie Antragstellerin ist antragsberechtigt
- der Antrag wird fristgerecht eingereicht
- der Antrag wird auf den zur Verfügung gestellten Vorlagen eingereicht (Antragsformular Post-Doc-Programm)
- Ein Unterstützungsschreiben eines Mitglieds der Professorenschaft der Universität Zürich ist dem Antrag beigelegt
- Im Antrag wird überzeugend argumentiert, warum die Antragstellerin in das Programm aufgenommen werden soll (siehe Antragsformular Punkt 4)
Trägerschaft
Das Postdoc-Programm für Wissenschaftlerinnen wird durch das Bundesprogramm Chancengleichheit und die Universität Zürich finanziert. Ziel des Bundesprogramms ist es, den Professorinnenanteil nachhaltig zu erhöhen. Seit 2000 werden Projekte im Bereich Nachwuchsförderung im Rahmen des Bundesprogrammes Chancengleichheit erfolgreich durchgeführt. Mit ihrer Beteiligung unterstützt die Universität Zürich die Umsetzung des Verhaltenskodex Gender Policy.
Bewerbung
Anträge sind bis Freitag, 30. September 2011 um 16.00 Uhr einzureichen bei:
Universität Zürich
Abteilung Gleichstellung
Dr. Karin Gilland Lutz
Seilergraben 49
8001 Zürich
Nur komplette Anträge, die bis Ablauf der Frist vorliegen, werden berücksichtigt. Anträge sollen ungebunden, ohne Bostitch, etc., und einseitig ausgedruckt eingereicht werden. Anträge können entweder postalisch eingereicht oder persönlich vorbeigebracht werden.
Der Juryentscheid wird den Antragstellerinnen per Briefpost bis am 30. November 2011 mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Vorlagen, weitere Informationen
Die Antragsvorlagen (Antragsformular Post-Doc-Programm) können auf dieser Webseite abgerufen werden (siehe Kasten rechts).
Kontakt
Universität Zürich
Abteilung Gleichstellung
8001 Zürich
Dr. Karin Gilland Lutz, Projektleitung Mentoring
karin.gilland-lutz@gleichstellung.uzh.ch
044 634 22 16

